Camping in Skandinavien: das Allemansrätten

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Das Allemannsrätten ist eine Erlaubnis zum freien Campen – sofern man sich an einige Regeln hält. Das Allemannsrätten ist ein altes Gewohnheitsrecht und gilt in Schweden, Norwegen und Finnland, wobei die genauen Bestimmungen in den einzelnen Ländern abweichen können. Das Allemannsrätten umfasst bestimmte Rechte, aber auch damit einhergehende Verantwortlichkeiten.

  • In der Natur darf man sich frei bewegen und auch im Zelt übernachten. Das gilt auch für privaten Grund, allerdings nicht für landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Hausgrundstücke.
  • Das Allemannsrätten gilt nur außerhalb der Sichtweite von bewohnten Häusern. Auch private Anlegestellen sollte man nicht als freien Übernachtungsplatz wählen (gekennzeichnet als “privat område” oder ausgestattet mit Wohnwagen, Holzvorrat oder ähnlichem). Vor allem darf man sich nicht an den Holzvorräten anderer Leute bedienen. Im Zweifelsfall sollte man den Besitzer freundlich fragen.
  • Naturschutz hat eine hohe Priorität: hinterlasst keine Abfälle, fahrt nicht mit motorisierten Fahrzeugen durchs Gelände, plückt keine geschützten Pflanzen. So könnt ihr euch auch beim nächsten Urlaub noch daran freuen.
  • Beim Feuermachen gilt besondere Vorsicht:
    Verboten ist das Feuermachen

    • bei Waldbrandgefahr überall;
    • in den meisten Natur- und Nationalparks;
    • auf Klippen und Felsen (weil Feuer diese aufgrund der großen Hitze sprengen könnte, was ein großer Schaden für die Natur wäre).
  • Wenn man Feuer macht, darf man herabgefallene Zweige und Reisig dazu verwenden, verboten ist es, frische Zweige abzureißen oder gar einen Baum zu fällen. Wenn schon eine Feuerstelle vorhanden ist, legt man keine neue an. Und bevor man das Camp verlässt, muss man sicherstellen, dass das Feuer vollständig erloschen ist.
  • Baden ist erlaubt, Ausnahme sind einige Schutzgebiete sowie militärische Sperrgebiete.
  • In der Zeit zwischen 1. März und 20. August müssen Hunde angeleint werden – auch während dem restlichen Jahr müssen sie beaufsichtigt werden.
  • Zum Angeln in Seen braucht man im Allgemeinen eine Angelkarte (Ausnahme sind einige große Seen, in Schweden zum Beispiel Vättern, Vänern und Mälaren. Im Meer ist das Angeln ohne Angelkarte erlaubt.

Das Allemansrätten ist altes Gewohnheitsrecht. In den letzten Jahren wird es jedoch durch Touristen so stark beansprucht und missbraucht, dass es Überlegungen gibt, diese Regel zu ändern oder aufzuheben. Auf den Lofoten in Norwegen wird wildes Zelten inzwischen gar nicht mehr gern gesehen – es gab einfach zu viele Reisende, die in dem empfindlichen Ökosystem im hohen Norden ihren Müll hinterließen und Pflanzen beschädigten oder zerstörten (im nördlichen Klima braucht die Natur Jahre, um sich von “kleinen” Schäden zu erholen).

Foto: Daniel Sjöström (CC-by-sa).